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    in meiner Praxis für Physiotherapie
    und Personal Training

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Sektorale Heilpraktikerin

Bis zum Erlass des Bundesverwaltungsgerichtshofs Leipzig im Jahre 2009 waren Physiotherapeuten weisungsgebunden und durften nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Durch meine Zusatzqualifikation „Sektoraler Heilpraktiker“ (Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie) können Sie nun den Weg zur ärztlichen Praxis und die damit verbundenen Wartezeiten umgehen. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es mir als Physiotherapeutin möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

Ohne Umweg direkt in meine physiotherapeutische Behandlung

Die Erlaubnis, eigenverantwortlich zu diagnostizieren (bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung für meine Patienten zu leisten, hat viele Vorteile. Sie kommen ohne Umweg direkt in meine physiotherapeutische Behandlung. Dadurch gibt es keine Unstimmigkeiten in der Absprache zwischen Arzt und Physiotherapeut, und eine individuelle auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird ohne großen Zeitverzug möglich.


Erstattung von Heilpraktikerleistungen

Sofern gemäß Ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind, können durch meine Privatpraxis nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“ erstellte Rechnungen bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden. Sie erhalten in diesem Fall eine Rückerstattung oder eine Teilrückerstattung. Für Privatpatienten oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich also ein weiterer großer Vorteil.

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelnden Arzt. Jedoch bieten viele gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!